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Wir sind Ihr Spezialist für den Vertrieb und die Herstellung von Ein- und Mehrweggebinden für logistische Zwecke.

EuroBox Logistiksysteme GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen unseren Angeboten zugrunde und gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Durch die Erteilung des Auftrages erklärt der Käufer sein Einverständnis mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

 

Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Nach Bestellung des Kunden kommt der Vertrag durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung zustande.

Abbildungen, Skizzen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

3. Preise

Die Verrechnung erfolgt in Euro zu den vereinbarten Preisen. Es werden ausschließlich die in unserem Angebot bzw. in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise verrechnet.

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht Anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer und als „Ab-Werk-Preise“ zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.

Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten (wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.) verändern, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

4. Anzahlung

Bei Sonderfertigungen von Produkten sind 33 % des Kaufpreises lt. Auftragsbestätigung, zusätzlich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer, als Anzahlung bei Zustandekommen des Vertrages zu leisten. Der Restbetrag spätestens bei Lieferung, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

5. Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Verkäuferin ist berechtigt, trotz Anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Verkäuferin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Bei Bezahlung des Entgelts durch Banküberweisung muss der Überweisungsauftrag so rechtzeitig erteilt werden, dass der geschuldete Betrag bei Fälligkeit auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Der Kaufpreis ist lt. Zahlungsbedingungen und ohne jeden weiteren Abzug, spesenfrei zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich zu verrechnen; dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von EUR 40,- zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Werk des Verkäufers, ein Außenlager oder bei direkter Lieferung nicht selbst hergestellter Ware das Lager des Unterlieferanten verlassen hat. Falls der Versand oder die Abholung ohne Verschulden der Verkäuferin verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Die Lieferkosten und das Risiko des Transportes trägt unser Vertragspartner, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern (wofür wir eine Lagergebühr in Rechnung stellen) und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Für diesen Fall gilt eine Konventionalstrafe in angemessener Höhe als vereinbart. Grundsätzlich hat eine Annahmeverweigerung keinen Einfluss auf die termingerechte Bezahlung unserer Leistung.

7. Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder ohne unser Verschulden entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Diese berechtigen den Besteller nicht, erteilte Aufträge zu stornieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Wird die Lieferung unrechtgemäß verweigert, geht Gefahr und Zufall ab diesem Zeitpunkt auf den Besteller über. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware an den mit dem Transport beauftragten Auftragnehmer übergeben wird. Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Des Weiteren sind unvermeidbare Mengenabweichungen von bis zu +/- 5-10% anzuerkennen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum .Für alle gelieferten Waren gilt der uneingeschränkte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Dieser erlischt nur nach vollständiger Begleichung der offenen Forderung(en).

Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum/Mieteigentum der Verkäuferin mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verderb, Minderung oder Verlust zu bewahren, auch gegenüber seinen Käufern.

Eine Weiterveräußerung der Kaufsache ist zulässig. Im Fall einer Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und wir sind jederzeit befugt den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen. Aufgrund des vertraglich vereinbarten Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Kunde hiermit alle im Rahmen einer Rechteverfolgung notwendigen Auskünften zu erteilen

9. Gewährleistung

Die Abnahme der Ware hat innerhalb von maximal 3 Werktagen nach Anlieferung zu erfolgen.
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben (Mail an: technik@eurobox.eu). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig (in der Gewährleistungsfrist) erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung/Leistung.

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An dieser Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der Zweigniederlassung der Verkäuferin, die die jeweilige Lieferung ausführt.


Stand September 2017

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